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Fördergutscheine für Patente und geistiges Eigentum

Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Fördergutscheine für die Patentierung und den Schutz geistigen Eigentums. Gerade im digitalen Zeitalter ist der Schutz von Ideen, Produkten und Dienstleistungen wichtig. Der Antrag kann noch bis zum 4. Dezember 2026 gestellt werden. Die Förderung erfolgt über verschiedene Gutscheine, mit denen sich Unternehmen einen Teil der Kosten für den Schutz ihres geistigen Eigentums erstatten lassen können.

 

Zwei Gutscheinmöglichkeiten sind bereits ausgeschöpft: Weiterhin beantragt werden können ein Gutschein für Patente und ein Gutschein für den gemeinschaftlichen Sortenschutz. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU. Der Antrag kann vom Unternehmensinhaber, einem Mitarbeiter oder einem bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Je nach Maßnahme können bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der Förderung finden sich auf der Webseite des KMU-Fonds.