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Förderung von Ladeinfrastruktur für E-LKW: Bundesprogramm im Überblick

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die Förderung ist auf vier Jahre angelegt und wird über verschiedene Förderaufrufe mit einem Gesamtvolumen von zunächst 200 Millionen Euro umgesetzt.

 

Im ersten Schritt stehen drei Förderaufrufe zur Verfügung:

Förderaufruf A:
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden pauschal 500 € (netto) pro kW, maximal bis zu 1 Mio. €, bei mindestens 50 kW (DC) pro Ladepunkt. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang. Anträge können vom 05.06. bis 30.09.2026 gestellt werden. Je Unternehmen ist nur ein Antrag in Aufruf A oder B möglich.

Förderaufruf B:
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen. Die Förderung beträgt ebenfalls bis zu 500 € (netto) pro kW, maximal 5 Mio. €, bei mindestens 50 kW (DC) pro Ladepunkt. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerbsverfahren nach Förderintensität. Anträge sind vom 26.05. bis 07.07.2026 möglich. Auch hier ist pro Antragsteller nur eine Teilnahme in Aufruf A oder B zulässig.

Förderaufruf C:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit Förderung von bis zu 500 € (netto) pro kW, maximal 5 Mio. €, bei mindestens 100 kW (DC) pro Ladepunkt. Die Auswahl erfolgt ebenfalls im Wettbewerb nach festgelegten Kriterien. Anträge können vom 26.05. bis 07.07.2026 eingereicht werden. Pro Antragsteller ist nur ein Antrag in diesem Aufruf möglich.

Wichtig: Die Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Mit der Durchführung der Förderrichtlinie ist der Projektträger Jülich beauftragt. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie.

Ergänzend bietet die NOW GmbH Online-Seminare zu den einzelnen Förderaufrufen an (02. und 03. Juni 2026), in denen die jeweiligen Anforderungen und Rahmenbedingungen erläutert werden.